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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PL Consulting & Compliance, Inhaber Philipp Hähnel, Am Markt 10, 06184 Kabelsketal OT Großkugel, Deutschland (Postanschrift, keine Besuchsanschrift) – nachfolgend „Auftragnehmer“. Fassung v3.0, Rechtsstand 11. August 2026. Markierte Felder sind noch zu ergänzen.

Rechtsstand

Fassung v3.0 · gültig ab 11. August 2026

AGB als PDF (v3.0)
  • v1.0 · 25. Juli 2026 Erstfassung: Geltungsbereich B2B, Leistungsumfang ohne Ausführung, Haftungs- und Urheberrechtsregelungen, Anbieterkennzeichnung nach DDG/MStV.
  • v1.1 · 25. Juli 2026 Ergänzung: Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Impressum und in den AGB sowie im Profil vermerkt.
  • v1.2 · 25. Juli 2026 Rechtliche Überarbeitung: Datenschutzerklärung um Hosting/Server-Logfiles, Auftragsverarbeiter-Kategorien, Drittland- und TLS-Hinweis sowie Aufsichtsbehörde erweitert; Reichweitenmessung transparent beschrieben; Einwilligung im Kontaktformular auf freiwillige Uploads beschränkt; Anschrift ergänzt; Hinweis zur eingestellten EU-OS-Plattform durch VSBG-Hinweis ersetzt.
  • v1.3 · 27. Juli 2026 Erstgespräch: Klarstellung, dass das erste Gespräch vor Ort und telefonisch kostenlos ist; Anfahrt bis 25 km (einzelne Fahrt ab Kabelsketal OT Großkugel) im Erstgespräch kostenlos; darüber hinausgehende Vor-Ort-Termine nur nach telefonischer Absprache oder gegen Anfahrtsberechnung. Entsprechende Hinweise in AGB, Website-Texten und Landingpage ergänzt.
  • v1.4 · 27. Juli 2026 Präzisierung: Die kostenlose Anfahrt bis 25 km gilt ausschließlich beim Erstgespräch eines Neukunden. Nach Auftragsverhältnisbeginn oder bei Folgeterminen werden Vor-Ort-Termine und Anfahrten nach Anfahrtspauschale oder Aufwand berechnet. Formulierungen in AGB, Website-Texten, Landingpage und MCP-Tools eindeutiger gestaltet.
  • v1.5 · 28. Juli 2026 Klarstellung zur Anschrift: Am Markt 10, 06184 Kabelsketal OT Großkugel ist ausschließlich Postanschrift. Es besteht keine Besuchsanschrift und kein Publikumsverkehr; Termine finden ausschließlich beim Auftraggeber, telefonisch oder online statt. Hinweis in Impressum, Datenschutzerklärung, Informationsdatenblatt und den PDF-Fassungen ergänzt.
  • v1.6 · 2. August 2026 Ergänzung der zuständigen Aufsichtsbehörden im Impressum: Gemeinde Kabelsketal (Bereich Ordnung, Sicherheit, Gewerbe) und Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (Fachbereich 5: Arbeitsschutz).
  • v1.7 · 11. August 2026, 11:36 Uhr Anhebung der Deckungssummen für Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht auf jeweils 5,0 Mio. EUR im Impressum.
  • v1.8 · 11. August 2026, 12:43 Uhr Ergänzung eines Hinweises zum unterstützenden Einsatz generativer und beratender KI-/AI-Werkzeuge in den AGB: Alle Dienstleistungen, Beratungen und Ergebnisse werden stets von einer qualifizierten natürlichen Person bzw. der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) geprüft und freigegeben.
  • v1.9 · 11. August 2026, 13:50 Uhr Entfernung sämtlicher Versicherungsangaben (Berufs-/Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Deckungssummen) aus Impressum, AGB, Profil und den PDF-Fassungen; die FAQ-Seite zur Versicherungsabsicherung entfällt.
  • v2.0 · 2. August 2026 Schließung aller offenen Pflichtfelder vor Veröffentlichung: Impressum mit E-Mail und Kontaktformular als Kanäle unmittelbarer Kommunikation nach § 5 DDG sowie Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; AGB mit Abrechnungstakt (15 Minuten), Zahlungsziel (14 Tage), Haftungshöchstbeträgen (250.000 EUR je Schadensfall, 500.000 EUR je Kalenderjahr), Kündigungsfrist (drei Monate zum Monatsende) und Gerichtsstand (Halle (Saale)).
  • v2.1 · 11. August 2026, 14:57 Uhr Ergänzung des Vertragsbausteins „Externe VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft)“ auf der Seite Haftungs- und Vertragsregelungen mit Regelungen zu Laufzeit/Beendigung, Verantwortungsbereich, Haftung, Freistellung und Verweis auf den Datenschutz-/Verschwiegenheitsparagraphen von Vertrag 1.
  • v2.2 · 11. August 2026, 15:04 Uhr Ergänzung des Vertragsbausteins „Externe Bauüberwachung (Werkvertrag)“ mit Regelungen zu Kündigung/Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung, Haftung/Versicherung und Verweis auf den Datenschutz-/Verschwiegenheitsparagraphen von Vertrag 1.
  • v2.3 · 11. August 2026, 16:11 Uhr Straffung des § 7 der AGB: Detaillierte Haftungs- und Verjährungsregelungen entfernt; stattdessen Verweis auf die vertragsartenspezifischen Haftungs- und Vertragsregelungen.
  • v2.4 · 5. August 2026 Wechsel von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis; konsequente Umstellung von Schriftform auf Textform; deutlichere B2B-Ausrichtung mit prominentem Hinweis auf Einbeziehung und Geltung der AGB; ausdrücklicher Hinweis, dass keine Rechtsberatung erbracht wird (RDG); Regelung zur kostenfreien Erstberatung (1 Stunde je angefangene 2.000 EUR potenziellem Auftragsvolumen); sichtbarer Aufschlag von 50 % für dringende Bearbeitung; pauschaliertes Ausfallhonorar in § 4 der AGB (mindestens 2 Stunden zu 125 EUR zzgl. Anfahrtskosten bei Absage unter 24 Stunden oder Nichterscheinen).
  • v2.5 · 5. August 2026 Vereinfachung der Erstberatungsregelung: Die Erstberatung ist generell kostenfrei, soweit sie sich in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bewegt (in der Regel 30 bis 60 Minuten). Die bisherige Staffelung nach potenziellem Auftragsvolumen (1 Stunde je angefangene 2.000 EUR) entfällt in AGB, Website-Texten, Landingpage und MCP-Tools.
  • v2.6 · 5. August 2026 Fokussierung des KI-/AI-Hinweises auf generative KI/AI; der Zusatz 'beratende' wurde aus dem Hinweis in AGB und Website entfernt.
  • v2.7 · 10. August 2026 Entfernung der 25-km-Grenze für die kostenlose Anfahrt im Erstgespräch. Die Anfahrt ist beim Erstgespräch eines Neukunden generell kostenlos; Folge-Anfahrten und Termine ab dem zweiten Vor-Ort-Einsatz werden nach Anfahrtspauschale oder Aufwand berechnet. Vereinheitlichung der Erstgespräch-Formulierungen in AGB, Website-Texten, Landingpage, MCP-Tools und llms.txt.
  • v2.8 · 11. August 2026, 17:18 Uhr Versicherungsangaben vollständig entfernt: Die Hinweise auf Berufshaftpflichtversicherung und Deckungssummen werden vorerst nicht angezeigt. Gewerbestart- bzw. Leistungsbeginn voraussichtlich auf den 15.09.2026 verschoben. Vertragsbausteine Vertrag 1 und Vertrag 3 enthalten nur noch Laufzeit/Kündigung und Verschwiegenheit/Datenschutz; Haftungsregelungen bleiben über die verlinkte Seite abrufbar.
  • v2.9 · 11. August 2026, 18:25 Uhr Telefonnummer +49 15567 663682 im Impressum, Kontaktbereich, Footer, Schema.org-Daten und MCP-Kontakttool ergänzt. Rechts-PDFs neu erzeugt.
  • v3.0 · 11. August 2026, 19:32 Uhr Klarstellungen vor Tätigkeitsaufnahme: Das Impressum weist die Gewerbeanmeldung als zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme (voraussichtlich 15.09.2026) erfolgend aus und stellt klar, dass bis dahin keine Leistungen erbracht werden; der Umsatzsteuerabschnitt gilt ausdrücklich ab Aufnahme der Tätigkeit. Die Fallbeispiele sind als berufliche Praxiserfahrung von Philipp Hähnel aus vorheriger Tätigkeit und nicht als Kundenreferenzen des Unternehmens gekennzeichnet. Der Hinweis auf den voraussichtlichen Tätigkeitsbeginn erscheint zusätzlich auf allen Unterseiten und Landingpages sowie unter den Handlungsaufforderungen im Startbereich.

Jede Änderung erhält eine neue Versionsnummer mit eigenem Rechtsstand. Für bestehende Aufträge gilt die bei Vertragsschluss abgerufene Fassung; die PDF-Datei dient als archivierbarer Nachweis.

Einbeziehung & Geltung

Diese AGB werden in sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge des Auftragnehmers einbezogen und gelten für jede Zusammenarbeit – auch ohne gesonderte Erwähnung im Einzelvertrag. Mit Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Leistungserbringung gelten sie als vereinbart.

Reines B2B-Angebot: Sämtliche Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen; verbraucherschützende Vorschriften des BGB finden daher keine Anwendung.

Keine Rechtsberatung: Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische Beratung. Eine Rechtsberatung findet nicht statt; sie ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten (RDG).

§ 1 Geltungsbereich

  1. (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Prüf- und Begleitleistungen des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. (2)Leistungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht angeboten. Der Auftraggeber sichert mit Auftragserteilung ausdrücklich zu, den Auftrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu erteilen; verbraucherschützende Vorschriften (insbesondere §§ 312 ff., 355 ff. BGB) finden keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
  3. (3)Diese AGB werden in alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge des Auftragnehmers einbezogen und gelten auch dann, wenn im Einzelvertrag nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  4. (4)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
  5. (5)Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Aufträge desselben Auftraggebers.

§ 2 Vertragsschluss

  1. (1)Darstellungen auf dieser Website, insbesondere Leistungsbeschreibungen und Honorarangaben, sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
  2. (2)Ein Vertrag kommt durch eine in Textform (z. B. E-Mail) erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Textform genügt für sämtliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses; eine Schriftform im Sinne des § 126 BGB ist nicht erforderlich.
  3. (3)Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistung

  1. (1)Der Auftragnehmer erbringt fachliche Beratungs-, Bewertungs- und Begleitleistungen im Bereich der Elektrotechnik, insbesondere Unterstützung im Rahmen der Organisationspflichten nach VDE 1000-10, technische Bestandsaufnahmen, Rechnungs- und Nachtragsprüfungen sowie begleitende Bauüberwachung.
  2. (2)Geschuldet ist eine Dienstleistung nach § 611 BGB (Tätigkeit), nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Erfolg. Ein Werkerfolg wird nur geschuldet, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
  3. (3)Der Auftragnehmer erbringt keine Bau-, Montage-, Installations-, Instandsetzungs- oder sonstigen ausführenden Elektroarbeiten. Er übernimmt keine Betreiberverantwortung und keine Unternehmerpflichten des Auftraggebers; diese verbleiben vollumfänglich beim Auftraggeber.
  4. (4)Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich KEINE Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie keine Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsleistungen. Rechtsberatung ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Hinweise auf Normen, Vorschriften und Pflichten dienen ausschließlich der technischen Einordnung und ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung; diese hat der Auftraggeber eigenverantwortlich einzuholen.
  5. (5)Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen.
  6. (6)Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach Aufwand vergütet.
  7. (7)Zur Unterstützung der Leistungserbringung können generative KI-/AI-Werkzeuge eingesetzt werden. Sämtliche Dienstleistungen, Beratungen und Arbeitsergebnisse werden stets von einer qualifizierten natürlichen Person – der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) – geprüft, überarbeitet und freigegeben; eine automatisierte Leistungserbringung ohne menschliche Prüfung findet nicht statt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. (1)Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Pläne, Prüfprotokolle, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung und gewährt den erforderlichen Zutritt zu den betroffenen Anlagen und Räumlichkeiten.
  2. (2)Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der überlassenen Angaben und Unterlagen ein. Der Auftragnehmer darf ohne gesonderte Beauftragung auf deren Richtigkeit vertrauen und ist zu einer eigenen Überprüfung nicht verpflichtet.
  3. (3)Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Unfallverhütungs- und Zutrittsvorschriften an den Einsatzorten sowie für einen gefahrenfreien Arbeitsplatz.
  4. (4)Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterlassener, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen zulasten des Auftraggebers; Termine verschieben sich entsprechend und Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
  5. (5)Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vor dessen Beginn ab oder erscheint nicht, wird ein pauschaliertes Ausfallhonorar fällig. Dieses beträgt als Mindestmaß 2 Stunden (auf Basis des Stundensatzes von 125 €). War der Termin länger als 2 Stunden geplant, wird der tatsächlich geplante Zeitaufwand als Ausfallhonorar berechnet. Bereits entstandene oder nicht mehr abwendbare Anfahrtskosten bei Vor-Ort-Terminen werden zusätzlich in voller Höhe in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Termine und Fristen

  1. (1)Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
  2. (2)Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Zulieferern oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 6 Vergütung, Nebenkosten, Zahlung

  1. (1)Die Vergütung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand auf Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers (derzeit 85 €, 95 € bzw. 125 € netto je Stunde, je nach Leistungsstufe). Abgerechnet wird in Einheiten von 15 Minuten, wobei angefangene Einheiten anteilig auf die nächste volle Einheit aufgerundet werden.
  2. (2)Ein erstes, unverbindliches Gespräch vor Ort, telefonisch oder online ist kostenlos. Es dient ausschließlich der Klärung von Ausgangslage, Zielsetzung und Zusammenarbeit und beinhaltet keine fachliche Ausarbeitung, Prüfung oder Bewertung. Die Erstberatung ist generell kostenfrei, soweit sie sich in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bewegt (in der Regel 30 bis 60 Minuten). Darüber hinausgehende Zeiten werden nach vorheriger Absprache nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet. Die Anfahrt zum Erstgespräch eines Neukunden ist kostenlos; Folge-Anfahrten und Termine ab dem zweiten Vor-Ort-Einsatz werden nach Anfahrtspauschale oder Aufwand berechnet.
  3. (3)Für ausdrücklich als dringend beauftragte Bearbeitung (Bearbeitungsbeginn innerhalb von 48 Stunden, Bearbeitung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen) wird ein Aufschlag von 50 % auf den jeweils vereinbarten Stundensatz berechnet. Der Auftraggeber wird vor Beauftragung auf den Aufschlag hingewiesen.
  4. (4)Reise- und Fahrtzeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Fahrtkosten, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
  5. (5)Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften (Regelbesteuerung); die Umsatzsteuer wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen.
  6. (6)Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zwischenabrechnungen sowie bei größeren Aufträgen angemessene Vorschüsse zu verlangen.
  7. (7)Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  8. (8)Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzustellen; hierauf wird der Auftraggeber zuvor hingewiesen.
  9. (9)Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Haftung

  1. (1)Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Haftungs- und Vertragsregelungen für die dort bezeichneten Vertragsarten (u. a. externes Projektmanagement, externe VEFK, externe Bauüberwachung).
  2. (2)Abweichende, projektspezifische Haftungsregelungen werden – soweit vereinbart – im jeweiligen Vertrag in Textform festgelegt und haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. (3)Die aktuellen Haftungsregelungen, Haftungskapselungen und vertragsartenspezifischen Freistellungsregelungen sind auf der verlinkten Seite im Volltext hinterlegt.

§ 8 Mängel und Nachbesserung

  1. (1)Der Auftraggeber hat erkennbare Beanstandungen der erbrachten Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses, in Textform anzuzeigen.
  2. (2)Bei berechtigter und rechtzeitiger Rüge ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

§ 9 Unabhängigkeit und Neutralität

  1. (1)Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen neutral und unabhängig von ausführenden Unternehmen, Herstellern und Lieferanten.
  2. (2)Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder niederzulegen, wenn Interessenkonflikte, Weisungen zu fachlich nicht vertretbaren Bewertungen oder Umstände auftreten, die seine Unabhängigkeit gefährden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. (1)Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrages. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
  2. (2)Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
  3. (3)Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen.

§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. (1)Alle vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Bewertungen, Konzepte, Checklisten, Auswertungen, Tabellen, Zeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie Werkcharakter aufweisen; im Übrigen gelten sie als geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers.
  2. (2)Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen zu nutzen.
  3. (3)Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verwertung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Ausgenommen ist die Vorlage gegenüber Behörden, Versicherern und Prüfinstitutionen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers erforderlich ist.
  4. (4)Arbeitsergebnisse dürfen nur vollständig und unverändert weitergegeben werden. Auszüge, Kürzungen oder sinnentstellende Wiedergaben sind unzulässig; für solche Verwendungen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
  5. (5)Arbeitsergebnisse werden ausschließlich für den Auftraggeber und den vereinbarten Zweck erstellt. Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter wird nicht begründet; Dritte können hieraus keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer herleiten.
  6. (6)Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das im Rahmen des Auftrags erworbene allgemeine Know-how, Methoden, Vorlagen und Verfahren uneingeschränkt weiter zu nutzen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. (1)Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
  2. (2)Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Begleitung) können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. (3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. (2)Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand ist Halle (Saale).
  3. (3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  4. (4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Hinweis: Diese AGB sind auf den B2B-Einsatz zugeschnitten und ersetzen keine Rechtsberatung. Insbesondere die Haftungs- und Verjährungsklauseln sollten vor dem produktiven Einsatz anwaltlich geprüft werden.

Ergänzend gelten die Haftungs- und Vertragsregelungen für die dort bezeichneten Vertragsarten (u. a. externes Projektmanagement, externe VEFK, externe Bauüberwachung).