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Innenansicht einer elektrotechnischen Schaltanlage mit Leistungsschaltern und Kupferschienen

Elektrotechnische Beratung · Leipzig / Halle

Elektrotechnische Verantwortung, die im Ernstfall belegbar ist.

Fehlt im Unternehmen eine wirksam bestellte verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK), bleibt die Verantwortung persönlich bei der Geschäftsführung – zivilrechtlich wie strafrechtlich. Ich baue Ihre Elektroorganisation auf, prüfe und optimiere sie, übernehme die vEFK-Rolle extern und bewerte Anlagen, Angebote und Rechnungen neutral – ohne eigene Ausführung und ohne Materialverkauf.

Erstgespräch kostenlos · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages · Einsatz in Leipzig, Halle und Umgebung

VDE 1000-10
externe vEFK
Meisterbrief
Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik
100 %
neutral – beratend & prüfend
Region
Leipzig · Halle · Mitteldeutschland

Leistungsfelder

Vier Lösungen für Ihre Elektroorganisation.

Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft gem. VDE 1000-10: Organisation, Pflichtenübertragung, Prüfregime, Nachweisführung.

Im Klartext: Eine klar benannte, fachlich geeignete Person übernimmt die Verantwortung für Ihre Elektrotechnik – schriftlich geregelt, damit die Geschäftsführung nicht ungeklärt in der Haftung steht.

  • Organisationsanalyse
  • Pflichtendelegation
  • Prüf- und Fristenkonzept

Alle Leistungen erfolgen im Rahmen der vorhandenen Qualifikation als Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik – beratend und prüfend, ohne eigene Ausführung, ohne Materialverkauf und ohne provisionsgebundene Produktbindung.

Unabhängigkeit im Projekt

Beauftragen können sowohl Auftraggeber (Bauherren, Betreiber, Kommunen, Industrie) als auch ausführende Dienstleister und Elektrofachbetriebe. Innerhalb eines Projekts werden jedoch niemals beide Parteien gleichzeitig betreut – Interessenkonflikte werden vor Auftragsannahme geprüft und offengelegt.

Keine Rechtsberatung

Erbracht wird ausschließlich technische Beratung. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt; sie ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Hinweise auf Normen und Pflichten dienen der technischen Einordnung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

Ablauf

Strukturiert, dokumentiert, nachvollziehbar.

  1. 01

    Erstgespräch

    Kurze Klärung von Ausgangslage, Ziel und Zeitrahmen – telefonisch, vor Ort oder online. Die Anfahrt ist beim Erstgespräch eines Neukunden kostenlos.

  2. 02

    Aufnahme vor Ort

    Begehung, Sichtung der Unterlagen, Erfassung von Anlagen und Zuständigkeiten.

  3. 03

    Bewertung & Dokumentation

    Neutrale Einordnung mit klarer Dokumentation und Handlungsempfehlungen.

  4. 04

    Begleitung & Umsetzung

    Auf Wunsch laufend: Fristenverfolgung, Controlling, Abnahmen, Nachweise.

Passende Leistung besprechenErstgespräch vor Ort & telefonisch kostenlos · Erstberatung generell kostenfrei in angemessenem zeitlichem Rahmen (in der Regel 30–60 Minuten) · Anfahrt beim Erstgespräch eines Neukunden kostenlos

Warum das Thema Chefsache ist

Ohne geregelte Elektroorganisation haftet die Geschäftsführung persönlich.

Für jede elektrische Anlage muss eine fachlich geeignete Person verantwortlich sein – die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK). Wird das nicht ausdrücklich und schriftlich übertragen, bleibt die Verantwortung persönlich bei der Geschäftsführung. Nach einem Unfall, Brand oder Sachschaden lautet die erste Frage: Wer war zuständig – und lässt sich das belegen?

Zivilrechtlich

Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen

Passiert ein Unfall oder ein Sachschaden an einer elektrischen Anlage, wird zuerst gefragt: Wer war zuständig? Hat die Geschäftsführung die elektrotechnische Verantwortung nie wirksam übertragen, bleibt sie selbst zuständig. Wird ein Organisationsverschulden festgestellt, kann sie persönlich in Anspruch genommen werden – auch über die Gesellschaft hinaus.

Strafrechtlich

Ermittlungen gegen die Geschäftsführung persönlich

Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft immer gegen Menschen, nicht gegen Firmen. Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung richten sich dann gegen die Geschäftsführung, wenn Aufsichts- und Organisationspflichten nicht nachweisbar erfüllt wurden.

Versicherungsrechtlich

Versicherungsschutz kann gekürzt werden oder entfallen

Versicherer prüfen im Schadenfall, ob die anerkannten Regeln der Technik und die Prüfpflichten eingehalten wurden. Fehlen benannte Verantwortliche, Prüffristen oder Nachweise, kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen – bei grober Fahrlässigkeit droht zusätzlich der Regress gegen die handelnden Personen.

Ordnungs- & arbeitsschutzrechtlich

Beanstandungen, Bußgelder und Auflagen

Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden verlangen den Nachweis einer wirksamen Organisation: Gefährdungsbeurteilung, Pflichtenübertragung, Prüfregime. Fehlt dieser Nachweis, drohen Beanstandungen, Bußgelder, Auflagen und im Extremfall die Stilllegung von Anlagen oder Betriebsteilen.

Kurzer Selbsttest

Trifft einer dieser Punkte auf Ihren Betrieb zu?

  • Es gibt keine schriftlich benannte verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK).
  • Pflichten wurden mündlich „irgendwie“ übertragen, aber nie dokumentiert.
  • Niemand weiß genau, wann welche Anlage zuletzt geprüft wurde.
  • Elektroarbeiten werden vergeben, ohne dass jemand fachlich gegenprüft.
  • Sie könnten heute nicht innerhalb einer Stunde nachweisen, wer zuständig ist.

Schon ein zutreffender Punkt genügt, um im Ernstfall persönlich in der Verantwortung zu stehen. Eine saubere Elektroorganisation lässt sich in überschaubaren Schritten aufbauen – und ist ab dann belegbar.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Die Hinweise auf dieser Seite sind eine allgemein verständliche technisch-organisatorische Einordnung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kontakt

Kostenloses Erstgespräch – vor Ort, telefonisch oder online.

Schildern Sie Ihre Ausgangslage in wenigen Sätzen – Fachbegriffe sind nicht nötig. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung, wo Ihr Betrieb steht und ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Rahmen des Erstgesprächs

Ziel: Ausgangslage verstehen, Handlungsbedarf grob einordnen und klären, ob und in welchem Umfang eine Zusammenarbeit sinnvoll ist – mit einem konkreten nächsten Schritt und einer Aufwandsindikation.

Nicht enthalten: fachliche Ausarbeitungen, Begehungen, Prüfungen, Bewertungen von Unterlagen, Angeboten oder Rechnungen sowie Konzepte oder Dokumentation. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.

Umfang: Die Erstberatung ist generell kostenlos und unverbindlich – in einem angemessenen zeitlichen Rahmen (in der Regel 30 bis 60 Minuten). Darüber hinausgehende Zeit wird nach den regulären Stundensätzen berechnet – nur nach vorheriger Absprache.

Vor Ort: Die Anfahrt ist beim Erstgespräch eines Neukunden kostenlos. Folge-Anfahrten und Termine ab dem zweiten Vor-Ort-Einsatz werden nach Anfahrtspauschale berechnet.

Keine Rechtsberatung: Es findet ausschließlich technische Beratung statt. Rechtsberatung ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten (RDG).

  • Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
  • Termine vor Ort, telefonisch oder online – Einsatzgebiet Leipzig, Halle und Umgebung

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