Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen
Passiert ein Unfall oder ein Sachschaden an einer elektrischen Anlage, wird zuerst gefragt: Wer war zuständig? Hat die Geschäftsführung die elektrotechnische Verantwortung nie wirksam übertragen, bleibt sie selbst zuständig. Wird ein Organisationsverschulden festgestellt, kann sie persönlich in Anspruch genommen werden – auch über die Gesellschaft hinaus.

